Schulelternrat

Jede Klassenelternschaft wählt zwei Elternvertreter*innen. Diese gewählten Personen bilden zusammen den Schulelternrat. Dieses Gremium konstituiert sich alle zwei Jahre gleich nach den Sommerferien neu und wählt einen Vorsitzenden und die Vertreter*innen für den Schulvorstand. Darüber hinaus werden aus den Mitgliedern die Teilnehmer*innen an den Fachkonferenzen ausgewählt. 

Mindestens zweimal im Schuljahr tagt der Schulelternrat und kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden. Das Niedersächsische Schulgesetz beschreibt die Aufgaben in den §§ 90 und 96. Der Schulelternrat muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden.